12.12.2007
Email im E-Geschäftsverkehr II
Vor einigen Monaten haben wir Sie auf die gesetzlichen Änderungen zu Pflichtangaben in Emails in der geschäftlichen Kommunikation hingewiesen. Im Law-Blog haben wir kürzlich einen Beitrag über die Abmahnfähigkeit fehlender Pflichtangaben in Emails gefunden. Dazu noch den Link zu einem sich damit befassenden Gerichtsurteil.
Link zum Artikel im Law-Blog:
http://www.law-blog.de/382/pflichtangaben-in-emails-nachklapp
Link zum Urteil des OLG Brandenburg:
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/6%20U%20012-07.pdf
Um eventuellen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Ihnen natürlich weiterhin Ihre Signatur den Pflichtangaben entsprechend zu gestalten.
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