16.02.2007
Signaturpflicht in Emails
Zum Jahresanfang 2007 hat der Gesetzgeber durch eine Änderung im HGB klargestellt, dass die verpflichtenden Angaben zum Unternehmen nicht nur in Geschäftsbriefen in Papierform, sondern zukünftig auch in Emails angegeben werden müssen. So lautet der genaue Gesetzestext nun: “Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form ..” (vgl. § 37a HGB). Eindeutig als Geschäftsbrief gelten dabei u.a. Angebote, Rechnungen, Lieferscheine, Kündigungen. Den ganzen Beitrag lesen »